Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren „Bebauungsplan Zustorfer Straße“, 2. Änderung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 BauGB

  • 28 März 2025

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren „Bebauungsplan Zustorfer Straße“, 2. Änderung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Wartenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 17.03.2025 den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Zustorfer Straße“ gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes werden die externen Ausgleichsflächen verlegt und einem neuen Standort zugeordnet. Außerdem wird die aktuelle Stellplatzsatzung vom 18.05.2021 im Bebauungsplan als Festsetzung aufgenommen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der neue Standort für die Ausgleichsfläche sind aus nachfolgenden Lageplänen ersichtlich, die Bestandteil der Bekanntmachung sind.

Der Entwurf des Bauleitplans vom 10.02.2025 sowie der Entwurf der Begründung vom 17.03.2025 werden vom 31.03.2025 bis einschließlich 02.05.2025 im Internet veröffentlicht und liegen zeitgleich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen während dieser Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt werden (bauamt@vg-wartenberg.de), sie können aber auch bei Bedarf in Textform oder während der üblichen Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet zu veröffentlichenden Unterlagen sind unter www.wartenberg.de einsehbar und sind außerdem über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.bayern.de verfügbar.

Es wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o.g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Markt Wartenberg
Wartenberg, 21.03.2025

gez.
Christian Pröbst
Erster Bürgermeister

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