Das Bundesministerium des Innern hat in einer aktuellen Mitteilung darüber informiert, dass in bestimmten Ausnahmefällen papierbasierte Lichtbilder übergangsweise bis zum 31.07.2025 weiterhin angenommen werden dürfen. Bitte beachten Sie, dass das Lichtbild nach wie vor aktuell sein muss, also grundsätzlich nicht älter sein darf als 6 Monate.
Dies betrifft insbesondere:
- Lichtbilder die vor dem 01.05.2025 von einem privaten Fotodienstleister erstellt und nur als Papierbild übergeben wurden.
- Fälle, in denen der Data-Matrix-Code auf dem Lichtbild aus technischen Gründen nicht gescannt werden kann.
- Wenn das neue Lichtbilderfassungssystem (unabhängig vom Standort, z. B. in der Behörde oder bei einem Fotodienstleister) noch nicht einsatzbereit oder verfügbar ist.
Über den nachfolgenden Link können Sie nach Fotodienstleistern in einer bestimmten Region suchen, die sich über die Cloudlösung des Fotoverbands RingFoto angebunden haben: Fotograf in der Nähe – Fotografen deutschlandweit finden | alfo-passbild.com
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