Öffentliche Bekanntmachung;
Genehmigung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Berglern (Bereich Am Rosenweg)
Mit Bescheid vom 27.02.2025 hat das Landratsamt Erding die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Berglern genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 219, Marktplatz 8, 85456 Wartenberg während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Weiterhin kann die Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Berglern und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingesehen werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.
Gemeinde Berglern
Wartenberg, 18.03.2025
gez.
Anton Scherer
Erster Bürgermeister